§ 16 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können von einer Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden, wenn sie vier Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht wurden und in der Einladung zur Mitgliederversammlung in der Tagesordnung genau bezeichnet wurden.