Satzung - § 16 Satzungsänderungen

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§ 16 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen können von einer Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden, wenn sie vier Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht wurden und in der Einladung zur Mitgliederversammlung in der Tagesordnung genau bezeichnet wurden.

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